Förderwegweiser


Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Teil F - Förderung zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald


 

Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende aus Baden-Württemberg ohne Einschränkung hinsichtlich der Waldbesitzgröße. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung über die FBG Vorderer Hotzenwald.

Sammelantrag FBG Vorderer Hotzenwald

 

Um einen Gesamtüberblick der Fördermöglichkeiten zu bekommen, finden Sie hier den Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichenraum und Verbraucherschutz Baden Württemberg:

Förderwegweiser

 

Das Antragsformular, sowie die Ausfüllhilfe können Sie hier herunterladen:

Förderantrag

Ausfüllhilfe Antrag