Förderwegweiser
Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Teil F - Förderung zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende aus Baden-Württemberg ohne Einschränkung hinsichtlich der Waldbesitzgröße. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung über die FBG Vorderer Hotzenwald.
► Sammelantrag FBG Vorderer Hotzenwald
Um einen Gesamtüberblick der Fördermöglichkeiten zu bekommen, finden Sie hier den Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichenraum und Verbraucherschutz Baden Württemberg:
Das Antragsformular, sowie die Ausfüllhilfe können Sie hier herunterladen: