Wiederbewaldung von Schadflächen im Privatwald

06.07.2021


Im Landkreis Waldshut sind in den letzten drei Jahren ca. 4000ha Schadfläche infolge Hitze, Trockenheit, Käfer und Sturm entstanden. Diese Flächen müssen wirder in Bestockung gebracht werden. Das Landeswaldgesetz sieht dafür ein Zeitfenster von drei Jahren vor. Wie der zukünftige Wald aussehen soll, ist abhängig von Ausgangsbestand, Waldstandort und Ihren Zielsetzungen als Waldbesitzende. 

 

Unter folgendendem Punkt können Sie sich eine Infobroschüre zum Thema Wiederbwaldung von Schadflächen herunterladen:

Grundlagen der Wiederbewaldung - Empfehlungen für den Privatwald im Landkreis Waldshut

 

Detaillierte Auskunft zu allen Fragen zur Wiederbewaldung und zur Förderung kann Ihnen Ihre Revierleitung geben. 


Kontaktdaten Revierleiter

Alternativ können Sie sich auch gerne an die Förder-Hotline des Kreisforstamtes Waldshut wenden.

► 07751/863333