FBG Vorderer Hotzenwald - Sammelantrag

Aufarbeitungshilfe 2020

18.06.2021


- ABGABEFRIST -

Bitte melden Sie angefallenes Schadholz aus dem Jahr 2020 bis spätestens 31.September.2021 bei ihrem zuständigen Revierleiter an! Andernsfalls kann das Holz aus dem Jahr 2020 nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die benötigten Formulare finden Sie hier:

        ► Einverständniserklärung

        ► Bestätigung für die Aufarbeitung von Schadholz zur Eigenverwendung als Brennholz